Gartenwasserzähler - Zählerstandsmeldung abgeben
Den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers müssen Sie bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres übermitteln, um die Wasserschwundmenge geltend zu machen.
Aus der Differenz des Zählerstandes des installierten Gartenwasserzählers zur letzten Meldung wird die Wasserschwundmenge berechnet. Diese wird dann bei den Schmutzwassergebühren des Folgejahres mindernd berücksichtigt.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen durch einen Fachbetrieb installierten und angemeldeten Gartenwasserzähler.
Erforderliche Unterlagen
Für die Zählerstandsmeldung benötigen Sie
- das Kassenzeichen
- die Zählernummer
- den Zählerstand
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Den Zählerstand können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich über das bereitgestellte Formular einreichen.
Nach Einreichung der Zählerstandsmeldung werden die angegebenen Daten ins System eingepflegt und geprüft. Nach Auswertung der Daten wird die Differenz auf Ihrem Gebührenkonto gutgeschrieben. Die Ermäßigung der Schmutzwassergebühr wird mit der nächsten Forderung verrechnet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen.
Frist
Stichtag für die Zählerstandsmeldung ist der 15.09. des jeweiligen Jahres.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.
Weitere Informationen finden Sie hier