Bewohnerparkausweis beantragen
Bewohnerinnen und Bewohner der Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Ende der Fußgängerzone an der Schlüterstraße), der Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.
Der Parkausweis befreit von der in der Gartenstraße und Gerberstraße geltenden Parkscheibenregelung. Mit der Genehmigung ist jedoch kein Anspruch auf einen Parkplatz verbunden.
Der Bewohnerparkausweis ist beim Parken im entsprechenden Bereich sichtbar in der Windschutzscheibe des Autos auszulegen.
Pro volljähriger gemeldeten Person besteht Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis für ein KFZ.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Ende der Fußgängerzone an der Schlüterstraße), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) gemeldet,
- Ihnen steht kein privater Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenraumes zur Verfügung und
- das Fahrzeug, für das Sie die Genehmigung beantragen, ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Kosten
Die Genehmigung wird für zwei Jahre erteilt. Die Gebühr für die Erteilung der Genehmigung beträgt 56,00 Euro.
Verfahrensablauf
Der Bewohnerparkausweis kann online beantragt werden. Alternativ steht auch ein Formular zum Download zur Verfügung, das per Mail oder ausgedruckt und per Post verschickt werden kann.
Die Genehmigung, der Bewohnerparkausweis sowie der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugesandt.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zwei Jahre gültig. Bitte beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung.
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.
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