Führerschein - Umtausch
Alte Papierführerscheine (grau und rosa) sowie Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren gegen einen neuen, auf 15 Jahre befristeten, EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Zuständig dafür ist die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts Mettmann.
Für diese Dienstleistung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann zuständig. Das Straßenverkehrsamt bietet auch weitere Kfz-Dienstleistungen online an, zum Beispiel auch die Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder die Änderung der Anschrift in den Zulassungsbescheinigungen I und II.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Mettmann (siehe „Links“).
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.
Weitere Informationen finden Sie hier
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