Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge
Informationen zur Dienstleistung
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig zulassen.
Für diese Dienstleistung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann zuständig.
Das Straßenverkehrsamt bietet auch weitere Kfz-Dienstleistungen online an, zum Beispiel auch die Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder die Änderung der Anschrift in den Zulassungsbescheinigungen I und II.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Mettmann (siehe „Links“).
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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