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Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge

Informationen zur Dienstleistung

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig zulassen.

Für diese Dienstleistung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann zuständig.

Das Straßenverkehrsamt bietet auch weitere Kfz-Dienstleistungen online an, zum Beispiel auch die Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder die Änderung der Anschrift in den Zulassungsbescheinigungen I und II.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Mettmann (siehe „Links“).


Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.


Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis

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