Verkaufsanzeige für Fahrzeuge
Wenn Sie Ihr im Kreis Mettmann zugelassenes Fahrzeug verkaufen, müssen Sie dies dem Straßenverkehrsamt Mettmann unverzüglich schriftlich mit einer Verkaufsanzeige mitteilen. Diese Pflicht entfällt, wenn Sie das Fahrzeug vorher außer Betrieb setzen.
Für diese Dienstleistung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann zuständig.
Das Straßenverkehrsamt bietet auch weitere Kfz-Dienstleistungen online an, zum Beispiel auch die Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder die Änderung der Anschrift in den Zulassungsbescheinigungen I und II.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Mettmann (siehe „Links“).
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter www.erkrath.de/datenschutz.
Weitere Informationen finden Sie hier
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